Unsere Leistungen

Die Pensionskasse der Schneider Electric-Gesellschaften Schweiz ist eine umhüllende Kasse. Nebst den obligatorischen Mindestleistungen (BVG) erbringt sie auch Leistungen im überobligatorischen Bereich. Die Versicherten können zwischen zwei Vorsorgeplänen wählen und jährlich per 1. Januar in den anderen Vorsorgeplan wechseln. Die Mitteilung muss bis spätestens 30. November des Vorjahres HR Services gemeldet werden.


Die Risiko-Leistungen (Invalidität, Tod) im Vorsorgeplan A Standard sind identisch mit jenem im Vorsorgeplan B Zusatz Sparen. Die Angestellten im Vorsorgeplan B bezahlen freiwillig höhere Beiträge von 3% des versicherten Lohnes jährlich. Der Arbeitgeber leistet in beiden Vorsorgeplänen gleich hohe Beiträge (Gesamtbeitrag). Die höheren Beiträge im Vorsorgeplan B werden zur zusätzlichen Äufnung des Sparkapitals verwendet und erhöhen dadurch die Altersleistungen.


Im Vorsorgereglement sind die versicherten Leistungen detaillierter umschrieben.

 

 

Pensionskasse der Schneider Electric-Gesellschaften Schweiz
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Postfach 667
6343 Rotkreuz

Tel.  

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